Dienstag, 12. Juli 2011

Und immer wieder: Datenschutz!

Im schulischen Kontext dürfen wir Daten nur in die Cloud geben, wenn sie in der EU gehostet werden oder bei Unternehmen, die sich dem "safe harbor-Abkommen" angeschlossen haben und das auch im Einzelfall bestätigen.
Dropbox scheidet aufgrund seiner neuen Datenschutzbestimmungen aus (http://news4mobiles.de/index.php/2011/05/dropbox-verschlechtert-den-datenschutz/)
Google hat neue, sehr verbesserte Datenschutzbestimmungen, hat sich auch dem "safe harbor-Abkommen" angeschlossen, ist aber weder telefonisch noch per Mail zu erreichen und hat die -von mir auf seinem Kontakt-Formular- gestellten Fragen, die ich unten auch an Apple geschickt habe, innerhalb von zwei Wochen nicht beantwortet.

Bei Apple fragte ich bzgl. des Datenschutzes von iCloud an und wurde gebeten, die Fragen per Mail einzureichen, damit sie an den oder die Zuständigen weitergeleitet werden können.
Ich schrieb:

Sehr geehrte Frau Reis,

wie in der vergangenen Woche schon telefonisch besprochen. hier noch einige Fragen zum Datenschutz:
  • Wir dürfen im schulischen Bereich personenbezogene Daten nur in Ländern speichern, in denen die Datenschutzrichtlinien der EU gelten bzw. die dem "safe harbor-Abkommen" beigetreten sind.
    • Wo wird Apple bei iCloud die Daten hosten?
    • Ist Apple dem safe harbor-Abkommen beigetreten?
    • Folgende Informationen zum safe harbor-Abkommen fand ich in Wikipedia:
    • Deutsche Aufsichtsbehörden und Safe Harbor [Bearbeiten]

      Der Düsseldorfer Kreis hat im April 2010 erklärt, dass sich Datenexporteure in Deutschland nicht auf die Behauptung einer Safe-Harbor-Zertifizierung von US-amerikanischen Unternehmen verlassen dürfen.[2] Die im Düsseldorfer Kreis vertretenen Aufsichtsbehörden verlangen, dass sich das exportierende Unternehmen die Safe-Harbor-Zertifizierung und Beachtung der Safe-Harbor-Grundsätze nachweisen lässt.

      Hierzu gehört nach Auffassung der Aufsichtsbehörden, dass die Datenexporteure jedenfalls folgende Mindestprüfungen vornehmen:

      1. Datum der Zertifizierung der Datenimporteure: Zertifizierungen, die älter als sieben Jahre sind, sind nicht mehr gültig.
      2. Einhaltung der Pflicht zur Information der Betroffenen: Gemäß dem Notice-Prinzip in den Safe-Harbor-Grundsätzen hat der Datenimporteur in den USA Privatpersonen darüber zu informieren, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden, wie sich Betroffene mit Nachfragen und Beschwerden an den Datenimporteur wenden können und an welche Dritte die Daten weitergegeben werden.

      Datenexporteure in Deutschland müssen diese Mindestprüfung dokumentieren und auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden nachweisen.

      Ich bitte um Auskunft zu den Punkten (1) und (2), um auf einer sicheren Grundlage entscheiden zu können, ob iCloud im schulischen Kontext benutzt werden darf.

      [Google hat es innerhalb von zwei Wochen nicht geschafft, mir eine entsprechende Antwort in Bezug auf den in Google-Docs implementierten Cloud-Dienst zu geben.]

      Die Antworten von Apple und ggf. auch Google werde ich hier im Blog einstellen, denn sie sind ja für viele relevant und vielleicht sogar diskussionswürdig ;-)

Rückblick am Ende des Sommersemesters - Ausblick auf das Wintersemester

Bevor die Ferien ausbrechen, ein Blick zurück auf das Sommersemester:

Es gab verschiedene Mathematik-Kurse an der VHS Essen mit äußerst interessierten und motivierten TN, so macht es Spaß. Und dabei eine neue Technik - auch in Zusammenhang mit unserem LMS Moodle: Der Einsatz eines iPads. Ich benutze keinen OHP mehr (eigentlich schon seit langem, die Dinger sind immer defekt), sondern ein iPad 2 plus Beamer. So kann ich - mittels der App "Penultimate" - gerade in Mathematik ohne einen Formelgenerator einsetzen zu müssen, alles per Hand schreiben und zeichnen, es wird gut lesbar projiziert. Und am Unterrichtsende stelle ich das "Heft" der vergangenen Sitzung auf Moodle, so dass jede(r) den erarbeiteten Stoff für sich nachbearbeiten kann. Penultimate speichert das "Heft" im PDF-Format ab, also auch gut ausdruck- und abheftbar. Ein durchaus praktischer Nebeneffekt: Noch nie standen so viele Lernende Schlange, um einmal etwas vorrechnen zu dürfen (in der Erwachsenenbildung!).

Das (Umwelt)projekt "Wasser" an der VHS Bochum ist nun auch erfolgreich abgeschlossen. Die TN haben schnell die "Kunst" des Präsentierens mit PowerPoint gelernt und sachgerecht umgesetzt. Die PPTs, bei denen Herkunft und freies Copyright der verwendeten Bilder nachgewiesen werden konnten, wurden schließlich in Apple Keynote importiert, dort vertont und dann gleich als WebCast in YouTube oder iTunes hochgeladen. Die Vorführung der Präsentationen vor geladenen Gästen war ein voller Erfolg. Die TN machten es mit einer Leichtigkeit, so dass nur Insider bemerkten, welche Arbeit dahinter steckte.

Nun schleicht sich das Wintersemester schon in meine Gedanken:
Für das Projekt "Selbstlernstudio" an der VHS Bochum müssen Sponsoren gefunden werden, vorher kann die konkrete Arbeit nicht beginnen. Aber: Vorfreude ... !
An der VHS Remscheid werde ich für Mathematikkurse, die zum Mittleren Schulabschluss führen, zuständig sein. Dort gibt es in Mathematik große Motivationsdefizite, so dass ich einen Lehrplan "Mathematik 2.0 - projektorientierter Mathematikunterricht" erstellt habe. Jeder TN muss sich an einem mathematischen Projekt beteiligen, beispielsweise einen WebCast zu einem mathematischen Thema seiner Wahl erstellen, ein Thema unterhaltsam aufbereiten, einfach seiner Fantasie folgen. Wir planen zu Beginn einen Besuch des Arithmeums in Bonn, und dann werde ich die dort hoffentlich entstehende Motivationswelle nutzen.
Heute bekam ich eine Mail einer Unternehmensberatung im süddeutschen Raum: Ich soll für die dort an eLearning Beteiligten einen Workshop durchführen, und den aktuellen Stand des eLearning vorstellen.

Nun muss ich noch die Frage klären, welches LMS ich bei den Veranstaltungen nutzen möchte. Es bietet sich MOODLE an, weil ich eine eigene Instanz habe, das wäre der geringste Aufwand.
Oder soll ich am DLL nachfragen, ob ich als Gast einmal OCNG ausprobieren darf? In welchem Kontext macht das Sinn?
Oder soll ich gar MOODLE PLUS (= Moodle + Google Plus) basteln?

In den nächsten Wochen habe ich Zeit, ein wenig zu experimentieren.